Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule „Schneider Teamtraining“
1. Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (bei Welpen: altersangemessenen) Impfschutz verfügen.
2. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
3. Die Kursleiterin behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen anteilig zurück erstattet.
4. Die Unterrichtsgebühr ist in der zweiten Unterrichtsstunde des jeweiligen Kurses bzw. Einzelstundenpaketes ohne Abzug bar zu bezahlen. Separate Einzelstunden sind in jeder einzelnen Stunde bar zu bezahlen. Seminare sind am 1. Seminartag in voller Höhe bar zu bezahlen. Der Hundetreff ist in jeder Stunde bar zu bezahlen.
5. Soll der Unterricht vorzeitig beendet werden, bedarf es dafür eines wichtigen Grundes, worüber der Teilnehmer unverzüglich einen Nachweis zu erbringen hat. In diesem Falle erfolgt eine anteilige Erstattung der Kursgebühr.
6. Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Einzelunterrichts muss mindestens 24 Stunden vorher durch die Teilnehmerin/Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe angerechnet.
7. Die Trainerin behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht selbstverständlich nachgeholt. Ortswechsel behält sich die Hundeschule „Schneider Teamtraining“ vor.
8. Bei Anfahrten wird generell ein Kilometergeld in Höhe von 0,50 € pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) berechnet.
9. Die Hundeschule „Schneider Teamtraining“ übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln. Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem/der Teilnehmer/in abhängt.
10. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten an einem Kurs teilnehmen.
11. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers oder seiner Begleiter gegenüber der Hundeschule „Schneider Teamtraining“, gleich aus welchem Grund, bestehen nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes.
12. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch andere Teilnehmer oder sonstige Dritte und/oder deren Hunde herbeigeführt werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Teilnehmer/in von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
13. Der/die Teilnehmer/in haftet für alle von ihm/ihr und seinem/ihrem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte (Kunden-) Hunde.
14. Bild und Tonaufnahmen während des Trainings oder einer Veranstaltung bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Hundschule „Schneider Teamtraining“. Jegliche gewerbliche Nutzung, sowie jegliche Veröffentlichung der Aufnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Hundeschule „Schneider Teamtraining“. Der/die Teilnehmer/in erteilt der Hundeschule „Schneider Teamtraining“ hiermit seine/ihre ausdrückliche Genehmigung zu Bild- oder Tonaufnahmen während des Trainings oder einer Veranstaltung, sowie der uneingeschränkten Verwendung des aufgezeichneten Bild- und Tonmaterials zu Schulungszwecken.
15. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.
16. Der Gerichtsstand ist Waldbröl